Hallo B. Schmitt,
der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Antragsteller (Gläubiger oder Gläubigervertreter) beantragt, also ausgefüllt und unterschrieben. Erlassen wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht (dem zuständigen Rechtspfleger).
Gruß Jutta Hurt